§ 1 Anmeldung
Mit Eingang der Anmeldung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Vermiet- und Schulungsbedingungen anerkannt. Der Anmeldende haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen.
Teilnehmende/Mietende unter 18 Jahren bedürfen der schriftlichen Genehmigung eines Erziehungsberechtigten. Der unterzeichnende Erziehungsberechtigte übernimmt die Verpflichtung den Rechnungsbetrag und andere anfallende Kosten zu begleichen.
Die Anmeldung wird durch die Unterschrift des Teilnehmenden rechtsverbindlich.
§ 2 Haftung
ALL-on-SEA OHG haftet nicht bei etwaigen Beschädigungen, Verlusten, Unglücksfällen oder sonstigen Unregelmäßigkeiten. Durch witterungsbedingte Ausfälle können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Den Anweisungen des Ausbildungs- und Hilfspersonal ist ausdrücklich Folge zu leisten. Der Veranstalter haftet nur bei grob fahrlässiger Handlung seinerseits.
§ 3 Teilnahmevoraussetzung
3.1 Der Teilnehmer versichert, dass er mindestens 15 Minuten im tiefen Wasser schwimmen kann.
3.2 Der Teilnehmer verpflichtet sich vor Kurs- und Vermietbeginn dem Personal über eventuelle Erkrankungen zu informieren (z B. Wirbelsäulenerkrankung, Asthma, Herz-, Kreislauferkrankung, Allergien...)
3.3 Der Teilnehmer versichert, dass er über Gefahren und Risiken des jeweiligen Wassersports ausreichend informiert ist.
3.4 Der Teilnehmer versichert, dass er weder unter Alkohol- noch Drogeneinfluss steht.
§ 4 Kursbedingungen
4.1 Der vereinbarte Unterricht enthält die Unterweisung in Praxis und Theorie.
4.2 Die Unterrichtseinheiten werden jeweils zum vereinbarten Termin in einer Gruppe oder im Einzelunterricht durchgeführt.
4.3 Bei wetterbedingtem Unterrichtsausfall werden Ersatztermine angeboten. Für unentschuldigt versäumten Unterricht besteht vom Teilnehmer kein Ersatzanspruch.
4.4 Die Unterrichtsteilnahme an den jeweiligen Wassersportkursen erfolgt auf eigene Gefahr.
4.5 Der Kursteilnehmer haftet für mutwillig oder grobfahrlässig verursachte Schäden in der Vermiet- bzw. Kurszeit.
4.6 Für Beschädigung an im Unterricht getragener Kleidung wird keine Haftung übernommen
4.7 ALL-on-SEA ist berechtigt, einen Teilnehmer von einem Kurs auszuschließen, wenn sich dieser vertragswidrig verhält bzw. den Kurs trotz formloser Abmahnung nachhaltig stört. Ein Ersatzanspruch besteht in keinem Fall.
4.8 Die Teilnahme im alkoholisierten oder unter Drogen stehenden Zustand ist nicht gestattet.
4.9 Für nicht am Unterricht teilnehmende Personen wird keine Haftung übernommen.
§ 5 Vermietbedingungen
5.1 Der Mieter übernimmt das Material wie besichtigt. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für versteckte Mängel und Konstruktionsfehler des Herstellers. Eventuelle Ansprüche gegen den Hersteller werden hiermit abgetreten.
5.2 Der Mieter versichert, dass ihm die geltenden Notzeichen bekannt sind, dass er sich den körperlichen Anstrengungen der Sportausübung gewachsen fühlt.
5.3 Der Vermieter hat auf die Besonderheiten und Gefahren des Reviers hingewiesen. Auf Anordnung des Vermieters ist während der Mietzeit zu achten.
5.4 Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass das Mietverhältnis keine Schulung und keine weitgehende Aufsichtspflicht beinhaltet.
5.5 Der Mieter hat das ihm ausgehändigte Material nach Ablauf der Mietzeit bzw. bei Unterbrechung der Mietzeit am vereinbarten Ort zu übergeben. Dabei festgestellte Schäden gelten als während der Mietzeit entstanden, sofern sie nicht bei der Übernahme des Materials dem Vermieter angezeigt wurden. Der Mieter haftet für Schäden, die durch ihn oder Dritte während der Mietzeit verursacht worden sind. Diese sind nach den Händlerverkaufspreislisten zu ersetzen.
5.6 Der Mieter versichert, dass er während der Mietzeit weder unter Alkohol- noch Drogeneinfluss steht.
5.7 Mieter, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und Mieter von Segeljollen oder -katamaranen sind verpflichtet eine Schwimmweste zu tragen. Andere Mieter haben fakultativ die Möglichkeit des Tragens einer Schwimmweste. Die Schwimmweste wird durch das Vermietpersonal ausgegeben.