Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

1.1

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der ALL-on-SEA OHG nach Maßgabe des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages für die Teilnahme an allen Maßnahmen (beispielsweise Trainings, Schulungen etc.) und Veranstaltungen (Events, Feierlichkeiten etc.).

1.2

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern gültig, es sei denn in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

§ 2 Vertragsgrundlagen

2.1 

Die Buchung einer Leistung der ALL-on-SEA OHG kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Der Kunde versichert hierbei sowohl im eigenen Namen wie auch im Namen aller in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern zu handeln.

2.2 

Die ALL-on-SEA OHG erstellt zwei Angebote kostenfrei. Ab dem 3. Angebot wird pro Angebot eine Aufwandsentschädigung von 25,- € netto fällig. Diese wird auch dann in Rechnung gestellt, wenn das Angebot nicht angenommen wird.

2.3 

Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebots durch den Kunden zustande.

Die Angebotsannahme von Veranstaltungen und Reisen bedürfen der schriftlichen Form und können per Telefax, E-Mail oder Post bei der ALL-on-SEA OHG eingehen.

2.4 

Der Kunde erhält nach Eingang der Angebotsannahme eine Buchungsbestätigung und eine Anzahlungsrechnung. Mit Zahlung der Rechnung ist die Leistung verbindlich gebucht. 

2.5  

Nachträgliche Änderungen der Vertragsinhalte sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart oder wenn sie im Falle einer ausnahmsweise mündlichen Vereinbarung innerhalb von 10 Tagen schriftlich bestätigt werden.

§ 3 Zahlungsbedingungen

3.1 

Die Zahlung erfolgt mittels Überweisung unter Angabe der Rechnungsnummer auf das Konto:

ALL-on-SEA OHG

Stadt- und Kreissparkasse Leipzig; IBAN: DE71 8605 5592 2280 0606 58

3.2 

Mit der Buchungsbestätigung erhält der Kunde eine Anzahlungsrechnung von 20 % je nach vereinbarten Leistungen und Leistungspreis. Die Rechnung ist innerhalb von 10 Tagen fällig. Im Falle einer Restzahlung ist diese 14 Tage vor der Veranstaltung fällig. Erfolgt keine Anzahlung, Restzahlung bzw. Gesamtzahlung, ist der Veranstalter nicht verpflichtet den Vertrag zu erfüllen. Sein Recht auf Schadensersatz bleibt hiervon unberührt. Der Veranstalter behält sich eine Nachberechnung vor, sollten noch weitere Angebote der ALL-on-SEA OHG in Anspruch genommen werden bzw. die Anzahl der erschienenen Personen mit der im bestätigten Angebot gemeldeten Personen übersteigen.

3.3 

Im Falle nicht fristgerechter Zahlung ist die ALL-on-SEA OHG berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann die ALL-on-SEA OHG 5,00 € Auslagenersatz verlangen.

3.4 

Bei Buchung unserer Feriencamps ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtbetrages fällig.
Der Restbetrag ist bis 4 Wochen vor Leistungsdatum zu begleichen. Erfolgt keine entsprechende Zahlung, besteht kein Anspruch auf den reservierten Platz.

§ 4 Preis- und Leistungsänderungen

4.1 

Änderungen und Abweichungen vom vereinbarten Vertragsinhalt, die nach Abschluss des Vertrages notwendig werden und die von der ALL-on-SEA OHG nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Vertragsleistung führen und den Gesamtzuschnitt der Buchung nicht beeinträchtigen.

4.2 

Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

4.3 

ALL-on-SEA OHG behält sich vor, den ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preis im Falle der Erhöhung von Beförderungskosten und Abgaben für bestimmte Leistungen in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung pro Person auf den Preis auswirkt, sofern zwischen dem Zugang der Buchungsbestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Leistungstermin mehr als 3 Monate liegen.

4.4 

Im Falle einer nachträglichen Preisänderung hat die ALL-on-SEA OHG den Kunden unverzüglich, spätestens 21 Tage vor dem Leistungstermin davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig.

§ 5 Entertainment

5.1 

Künstlerische Akts/Darbietungen wie z.B. DJ, Musikgruppen, Entertainer/in, Künstler/in der erotischen Entkleidung etc. bedürfen einer schriftlichen Bestätigung der Buchungsstelle.

5.2

Die maximale Dauer einer Veranstaltung ist auf 3:00 Uhr früh des Folgetages begrenzt.

5.3 

Ab 3:00 Uhr früh des Folgetages ist das Spielen der Musik komplett zu beenden.

5.4 

Zwischen 22:00 Uhr und 3:00 Uhr ist die Lautstärke der Musik so zu reduzieren, dass in den Bereichen der Anrainer am Markkleeberger See maximal ein Beurteilungspegel von 55dB zu vernehmen ist.

5.5 GEMA Pflicht

Der Veranstalter ist zu einer ordnungsgemäßen Anmeldung bei der GEMA verpflichtet. Diese Verpflichtung gilt ausschließlich für Musikdarbietungen, welche nicht über die Buchungsstellen der ALL on SEA OHG gebucht werden, sondern durch den Kunden selbstorganisiert sind.    

Entstandene Kosten bei Fehlverhalten trägt der Veranstalter.

§ 6 Kanu-, SUP- und Schlauchboottouren

Bis zu drei Tage vor Tourbeginn kann die ALL-on-SEA OHG vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 8 nicht erreicht wird. Die ALL-on-SEA OHG ist verpflichtet dem Kunden die Absage unverzüglich zu erklären. Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Tour verlangen. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Absageerklärung geltend zu machen.

§ 7 Änderungen der Teilnehmerzahl

Im Falle der Verminderung oder Erhöhung von Teilnehmerzahlen behalten wir uns eine Preisanpassung vor. Der Kunde hat der ALL-on-SEA OHG die Anzahl der Teilnehmer spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. Die bis dahin gemeldete Teilnehmerzahl bleibt zahlbar und stellt die Grundlage für den Gesamtpreis bzw. der Restzahlung dar. Verminderte Personenzahlen führen nicht zu Preisreduzierungen, erhöhte Gästezahlen bewirken, je nach Leistung (z.B. Catering), eine Erhöhung des Leistungspreises.

Die Stornierungsfrist anderer Leistungsträger (z.B. Beherbergungsunternehmen) bleibt davon unberührt und kann u.U. zu weiteren Kosten führen, die dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

§ 8 Rücktritt vom Vertrag

8.1

Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nichtinanspruchnahme der Leistung ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung nicht als Rücktritt vom Vertrag gilt, sondern in diesem Fall der Kunde zur vollen Bezahlung des Teilnehmerpreises verpflichtet bleibt.

8.2 

Bis 3 Monate vor Beginn der Veranstaltung/Leistung kann der Vertrag noch kostenlos storniert werden. 

In nachfolgenden Fällen des Rücktritts durch den Kunden stehen der Firma ALL-on-SEA OHG unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen folgende pauschale Entschädigungen zu:

  • bis  2 Monate vor Leistungsbeginn 20% des vereinbarten Gesamtpreises
  • bis 1 Monat vor Leistungsbeginn 50% des vereinbarten Gesamtpreises
  • bis 15 Tage vor Leistungsbeginn 60% des vereinbarten Gesamtpreises
  • bis 4 Tage vor Leistungsbeginn 80% des vereinbarten Gesamtpreises.

Bei einem späteren Rücktritt wird der gesamte Veranstaltungspreis berechnet. Wir bitten zu berücksichtigen, dass die ALL-on-SEA OHG teilweise die Ressourcen anderer Firmen in Anspruch nehmen muss und somit auch von deren Rücktrittsbedingungen abhängig ist.

Die ALL-on-SEA OHG behält sich vor im Einzelfall eine höhere Entschädigung entsprechend entstandener Kosten zu berechnen. Diese müssen dem Kunden gegenüber konkret beziffert und belegt werden. 

Eine Absage des Kunden aus Wettergründen ist grundsätzlich nicht zulässig, solange nach Einschätzung der ALL-on-SEA OHG eine sichere Durchführung der in dem Vertrag zugrundeliegenden Leistungen gewährleistet ist.

8.3

Bis zum Leistungsbeginn kann der Kunde auch verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Die ALL-on-SEA OHG kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen der Veranstaltung/Maßnahme nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der vorherige Kunde als Gesamtschuldner für den Leistungspreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

§ 9 Fristlose Kündigung durch die ALL-on-SEA OHG

9.1

Wenn der Kunde die Durchführung der Maßnahme/Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung durch die ALL-on-SEA OHG nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Beendigung des Vertrages gerechtfertigt ist, kann die ALL-on-SEA OHG den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Kündigt die Firma ALL-on-SEA, so behält sie den Anspruch auf den vollen Leistungspreis, evtl. Mehrkosten für eine Rückbeförderung trägt der Kunde selbst.

9.2

Die ALL-on-SEA OHG muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern erstatteten Beträge.

§ 10 Kündigung aufgrund außergewöhnlicher Umstände

Wird die Veranstaltung/Maßnahme infolge bei Vertragsschluss unvorhersehbarer Umstände, wie etwa höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Kunde als auch die ALL-on-SEA OHG den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die ALL-on-SEA OHG für die bereits erbrachten Leistungen eine angemessene Aufwandsentschädigung verlangen.

§ 11 Gewährleistung/Pflichten der ALL-on-SEA OHG

11.1

Wir leisten Gewähr für die auftragsgemäße Ausführung des uns erteilten Auftrages.

11.2

Treten Mängel in der Leistung auf, so ist die ALL-on-SEA OHG verpflichtet im Rahmen des Zumutbaren auf die Leistungsträger zur Mängelbeseitigung hinzuwirken. Der Kunde ist verpflichtet, zunächst unter Fristsetzung Abhilfe zu verlangen. Die ALL-on-SEA OHG kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die ALL-on-SEA OHG kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.

11.3

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Leistung kann der Kunde eine angemessene Herabsetzung des Preises verlangen (Minderung). Der Minderungsanspruch tritt nicht ein, soweit der Kunde es schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

§ 12 Haftung des Veranstalters

12.1

Die ALL-on-SEA OHG haftet für:

  • eine gewissenhafte Veranstaltungsvorbereitung und –Abwicklung
  • die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
  • die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen

12.2

Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Die ALL-on-SEA OHG haftet insoweit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrerseits.

§ 13 Beschränkung der Haftung

13.1

Die Haftung der ALL-on-SEA OHG für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüche wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der ALL-on-SEA OHG.

13.2

Die ALL-on-SEA OHG haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der konkreten Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.

Gelten für eine vom Leistungsträger zu erbringende Leistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder ganz ausgeschlossen ist, so kann sich die ALL-on-SEA OHG dem Kunden gegenüber hierauf berufen.

13.3 

Mitgeführte persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen, auf den Booten oder an den Stationen. Die ALL-on-SEA OHG übernimmt bei Verlust oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ihrerseits.

13.4 

Die ALL-on-SEA OHG übernimmt keine Haftung für die Nutzung des Parkplatzes.

13.5 

Alle Ersatzleistungen verjähren 6 Monate nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Veranstaltung.

§ 14 Grillstellen

14.1  Buchung

Mit Bestellung/Buchung, Zusage oder kurzfristiger Bereitstellung der Grillstelle ist ein Mietvertrag zustande gekommen. Die Grillstellen werden für einen von ALL-on-SEA festgelegten Zeitraum zur Verfügung gestellt.

14.2 Stornierung

Eine Stornierung der Grillstellen ist bis 24h vor dem Mietzeitraum möglich. Für die ordnungsgemäße Stornierung benutzen Sie bitte den „Stornierungs-Link“ in Ihrer Buchungsbestätigung.

Für die Stornierung fällt eine Bearbeitungsgebühr von 20% des Buchungspreises pro Grillstelle an.

Bei einer Stornierung unter 24h vor dem Mietzeitraum, ist der gesamte Betrag der Buchung zu entrichten. Eine Verschiebung des Mietzeitraumes ist nur nach Absprache mit ALL-on-SEA und in Sonderfällen möglich.

14.3 Inventar 

Der Gast verpflichtet sich mit Buchung der Grillstelle diese sorgsam zu behandeln und das von ALL-on-SEA zur Verfügung gestellte Inventar vollständig und unbeschädigt zurückzulassen. Wird seitens ALL-on-SEA ein Verlust am Inventar oder eine Beschädigung festgestellt, kann ein Schadensersatz gegen den reservierenden Gast geltend gemacht werden. Sollten Beschädigungen an der Grillstelle sowie am Inventar auftreten, sind diese unverzüglich dem Personal zu melden. Der Gast verpflichtet sich, ausschließlich die von ALL-on-SEA zur Verfügung gestellten Mittel zur Befeuerung der Grillstelle zu nutzen und keine Fremdstoffe in die Grillstelle zu werfen oder zu schütten. Das Feuer ist stets in überschaubare Flammenhöhe zu halten. ALL-on-SEA haftet nicht für Schäden durch Glut oder Funkenflug an Personen, Kleidung, Textilien oder sonstige mitgebrachte Gegenstände aller Art. 

Sollte ein Brand entstehen, ist unverzüglich das Personal zu informieren. Feuerlöscher befinden sind in Reichweite. 

§ 15 Wassersport (Windsurfen, Segeln, SUP, Kanu)

15.1 Kursteilnehmer

Teilnahmeberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch körperlich beeinträchtig ist, Wassersport ohne Gefahr für sich und andere auszuüben. Der Teilnehmer versichert, dass er nicht wissentlich an einer Krankheit leidet, die den Wassersport ausschließt. Voraussetzungen für die Teilnahme an unseren Windsurf-, Segel- und SUP-Kursen ist die Fähigkeit, mindestens 15 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können. Bei Minderjährigen ist zusätzlich die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Die Nutzung des Materials und die Teilnahme an Kursen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sind generell untersagt.

15.2 Anmeldung / Rücktritt vom Vertrag

Die vorherige schriftliche oder telefonische Anmeldung zu unseren Wassersportkursen ist solange unverbindlich, bis eine Anzahlungssumme in Höhe von mind. 20% der Kursgebühr gezahlt wurde. Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit des Vertrages die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Ein Rücktritt vom Vertrag im Nachhinein wird mit den in § 8.2 genannten Stornokosten berechnet. Eine Rückzahlung der Kursgebühr nach Beginn des Kurses ist ausgeschlossen.

Kursteilnehmer, die einen Lehrgang nachhaltig stören und sich nicht an die Anweisungen des Personals am Wassersportcenter halten oder sich und andere vorsätzlich gefährden, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Eine Rückerstattung der Kursgebühren ist in dem Fall ausgeschlossen.

15.3 Sorgfaltspflicht / Materialschäden im Kurs und bei Materialmiete

Ein vorausschauender Umgang mit dem Schulungs- und Mietmaterial, gerade bei starkem Wind, wird vorausgesetzt. Darunter versteht sich genügend Abstand zum Ufer, zu unbeteiligten Personen und zu anderen Wassersportlern. Das Material ist an Land ordnungsgemäß zu sichern. Das Befahren des Bade-, Naturschutz- und Kanuparkbereichs ist untersagt. Ein sorgfältiger Umgang (säubern, trocknen und abriggen) ist einzuhalten. Für Schäden am Material (soweit es sich nicht um Materialfehler oder Abnutzungserscheinungen handelt) ist stets der Kursschüler bzw. Materialmieter verantwortlich. Der Kursschüler bzw. Materialmieter verpflichtet sich Reparaturgebühren sowie eventuelle Wertminderungen des Materials zu übernehmen.

Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft des Wassersportmaterials wird durch regelmäßige Inspektion sichergestellt. Dennoch ist der Teilnehmer verpflichtet, das Wassersportmaterial vor dem Einsatz zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen. Sollte die Betriebsbereitschaft des Wassersportmaterials durch Nichtbeachtung der Anweisung des Lehrers, durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Kursteilnehmers nicht mehr gewährleistet sein, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Kursteilnehmers.

Den Weisungen des verantwortlichen Personals des Wassersportcenters ist Folge zu leisten. Beim Auf- und Abbau der Schulungsausrüstung hilft der Teilnehmer mit. Das Schulungsmaterial ist in jedem Fall pfleglich zu behandeln. Bei Verlust des Materials haftet der Teilnehmer zum Wiederbeschaffungswert.

Das Tragen einer Schwimmweste ist bis einschließlich 15 Jahre verpflichtend. Sowohl für die Miete von Material als auch für die Kursteilnahme. Bei besonderen Witterungseinflüssen auch darüber hinaus.

15.4 Kursdauer, Kursteilnahme, Witterung

Unser Wassersportcenter ist nicht verpflichtet Teile der Kursgebühr zu erstatten, wenn der Schüler aus persönlichen Gründen den Kurs eher als von ihm gebucht beendet. Änderungen im Kursverlauf aufgrund von Witterungseinflüssen sind bei Natursportarten nicht immer auszuschließen und unterliegen einzig und allein der Einschätzung des Personals des Wassersportcenters.

15.5 Anmeldung / Windsurf- und Segelzone / Ein- und Ausstieg

Die selbstständige Nutzung des Windsurf- und Segelbereiches mit entsprechendem Material ist nur nach vorheriger Anmeldung des Kunden am Wassersportcenter der ALL-on-SEA OHG möglich. Der selbstständige Wassersportler muss sich beim Personal des Wassersportcenters anmelden und seine Zertifizierungen vorlegen. Es ist generell untersagt den für das Windsurfen und Segeln freigegebenen Bereich zu verlassen und andere Abschnitte zum Ein- und Aussteigen zu nutzen als auf den Hinweistafeln festgelegt. Den Weisungen des Personals des Wassersportcenters ist Folge zu leisten.

15.6 Versicherung

Kursteilnehmer, Materialmieter sowie selbstständige Wassersportler verpflichten sich vor Antritt des Kurses bzw. vor Nutzung der Örtlichkeiten ihre Krankenkasse sowie ihre

Haftpflichtversicherung ggf. Unfallversicherung über die Gefahren des Sports informiert zu haben und eine Bestätigung der Versicherung bekommen zu haben, im Schadensfall die entstandenen Schäden zu übernehmen.

15.7 Materialnutzung außerhalb des Wassersportstrandes

Materialmieter, die das Material außerhalb des Bereichs des Wassersportstrandes von ALL-on-SEA am Markkleeberger See nutzen, verantworten sich selbst. Gefahrenbereiche, Naturschutzzonen, Badebereiche und Sperrgebiete finden sich auf den Aushängen am Wassersportcenter.

Ein Befahren und Nutzen der Schleuse zwischen dem Markkleeberger und Störmthaler See ist nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlung haftet der Mieter selbst.

Für weitere Informationen nutzen Sie unsere Vermiet- und Schulungsbedingungen.

§ 16 Mitwirkungspflicht/Schäden durch Kunden und Gäste

16.1  Leistungsstörungen

Der Kunde/Gast ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich an die ALL-on-SEA OHG weiterzuleiten.

16.2 Folge leisten

Dem Ausbildungs-, Schulungs- und Führungspersonal ist Folge zu leisten.

Eine detaillierte Einweisung in die Materialhandhabung kann Bestandteil jeder Veranstaltung sein, sofern diese erforderlich ist.

16.3 Informationsweiterleitung

Der Kunde hat alle über ihn angemeldete Personen über den Inhalt dieser allgemeinen Bedingungen, insbesondere § 16, §16.2, vor Veranstaltungsbeginn in Kenntnis zu setzen.

16.4 Schäden

Entstandene Schäden durch mittelbar oder unmittelbar beteiligte Personen des Kunden an Gegenständen/Gebäuden/Fahrzeugen der ALL-on-SEA OHG oder an Gegenständen/ Gebäuden/Fahrzeugen beauftragter Partner, so haftet der Kunde/Gast für deren Wiederherstellung/Schadensbeseitigung/Reinigung.

§ 17 Versicherung

Die Kunden/Gäste der ALL-on-SEA OHG sind für ihren Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Wir empfehlen, u.a. bei Auslandsaufenthalten, Kanu- und Schlauchboottouren, Segeltörns und Feriencamps ausdrücklich eine Reiserücktrittsversicherung.

§ 18 Gutscheine

Gutscheine werden grundsätzlich nicht ausgezahlt. Gutscheine können beispielsweise für Wassersportkurse oder im Shop gegen Ware eingelöst werden. Sollte aus Gründen der eigenen Flexibilität eine Einlösung nicht innerhalb von 3 Jahren erfolgen, kann die Gültigkeitsdauer verlängert werden. Dazu ist schriftlich mit uns Kontakt aufzunehmen. Preisänderungen der einzelnen Kurse und Module führen nicht zur Wertänderung des Gutscheins.

§ 19 Ausschluss von Ansprüchen

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistung hat der Kunde spätestens einen Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Leistung gegenüber der ALL-on-SEA OHG geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

§ 20 Urheberrecht

Eventuelle Schulungsunterlagen und Lehrmaterialien unterliegen dem Urheberrecht.

Vervielfältigung, Bearbeitung, Weitergabe und Verbreitung bedürfen der Zustimmung der ALL-on-SEA OHG. Gleiches gilt für Schulungsinhalte, die den Teilnehmern auf elektronischem Wege zugänglich gemacht werden.

 

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